Do, 14. Mai 2020

Informationen zu Golfturnieren

Alle relevanten Informationen zu Turnieren ab 15.05. finden Sie hier

Von ÖGV

Gemäß der Veröffentlichung vom 28.4.2020 des BMÖDS, können ab 15.5.2020 wieder Vereins-Wettspiele unter folgenden Auflagen stattfinden:

 

BEHÖRDLICHE VORSCHRIFTEN

Die jeweils aktuell veröffentlichten behördlichen Gesetze und Verordnungen bezüglich, Abstand halten zwischen Personen, keine Gruppenbildung, häufiges Händewaschen und Desinfektion, usw. sind weiterhin strikt einzuhalten.

HAUSORDNUNG

Alle verbindlichen Regelungen der ÖGV-Hausordnung sind weiterhin von Spielern einzuhalten.  Besonders möchten wir Sie nochmals auf folgende Punkte hinweisen:

  • Kein Besuch bei Symptomen einer Infektionskrankheit
  • Vorab-Reservierung von Startzeiten
  • Flight-/Gruppengrößen beachten
  • alle allgemeinen Vorschriften/ÖGV-Empfehlungen (Abstand, Desinfektion, Masken, …) sowohl am Golfplatz als auch in den Innenräumen sind zu beachten
SIEGEREHRUNGEN / ZUSAMMENKÜNFTE

Wie in den Golfregeln/Covid-19 definiert, ist das Wettspiel für den Spieler mit Abgabe der Scorekarte beendet und er hat den Sportplatz laut ÖGV-Hausordnung unverzüglich zu verlassen. Strikt untersagt sind daher bis auf Weiteres Siegerehrungen oder sonstige Zusammenkünfte in direktem Zusammenhang mit dem Vereinswettspiel.

UNTERBRECHUNG / GEWITTER

Bei einer möglichen Unterbrechung des Wettspiels aufgrund von Gewitter o.ä., ist darauf Bedacht zu nehmen, dass es auch in Unterständen während der Spielpause, nicht zu Verstößen gegen den Sicherheitsabstand zwischen Personen kommt.

 

GOLFREGELN ab 15.5.2020 / Covid-19

Auf Basis der Empfehlungen des R&A und in Abstimmung und Genehmigung durch das ÖGV Rules-/Championship-Committee, sind ab 15.5.2020 und bis auf Weiteres, bei der Austragung von „vorgabewirksamen Wettspielen“ folgende Änderungen und Ergänzungen zu den offiziellen Golfregeln gestattet und in alle Ausschreibungen aufzunehmen:

Ergebnisse im Zählspiel (Regel 3.3b)

In Anbetracht der Sorge über den Austausch und die Handhabung von Scorekarten (diese können aus Papier, oder wie schon in den Regeln erlaubt, auch elektronisch sein) erlaubt es der Wettspielleitung temporär Methoden zu erlauben, die nicht genau mit der Regel 3.3b übereinstimmen.

Beispiele:

  • Spieler dürfen ihr eigenes Ergebnis in der Scorekarte eintragen (es muss nicht ein Zähler machen).
  • Der Zähler muss die Scorekarte nicht unterschreiben aber eine mündliche Bestätigung sollte erfolgen.
  • Es ist nicht notwendig die Scorekarte persönlich abzugeben, wenn die Wettspielleitung eine andere Art der Abgabe (Briefkasten etc.) akzeptiert.
Flaggenstock

Die Wettspielleitung darf zwischenzeitlich folgende Regelungen einführen:

  • Regel, dass der Flaggenstock zu jeder Zeit im Loch bleiben muss. Es bleibt der Wettspielleitung zu entscheiden, dies in einer Sonderplatzregel oder über die Verhaltensregel zu veranlassen und ob es Strafen über die Verhaltensregel oder die Sonderplatzregel gibt.
  • Optional: keine Flaggenstöcke.
Bunker

Besserlegen aufgrund von nicht eingeebneten Stellen (z.B. Fußspuren, diverse Beschädigungen). Wenn die Rechen am Platz entfernt wurden oder die Wettspielleitung das Benutzen von Bunkerrechen verbietet, muss damit gerechnet werden, dass die Bunker nicht so hergerichtet sein können, wie es mit Rechen wäre.
Die Spieler sind dazu aufgefordert, die Bunker mit dem Schläger oder mit den Schuhen einzuebnen. Kommt der Ball im Bunker auf einer Stelle zu liegen, die nicht eingeebnet ist und der Ball ist nicht in seinem eigenen Einschlagloch eingebettet, so kann der Spieler straffrei Erleichterung innerhalb des Bunkers in Anspruch nehmen:

  • Vor dem Aufnehmen muss die Lage des Balls gekennzeichnet werden. Der so aufgenommene Ball muss an die nächstgelegene Stelle, die frei von der Behinderung ist, jedoch nicht näher zum Loch im Bunker hingelegt werden.

Wir wünschen ein Schönes Spiel!
Bleiben Sie gesund.