COVID-19 Maßnahmen

Weitere Lockerungen ab 29.Mai

Von ÖGV

Liebe Golferinnen und Golfer,

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass es ab 29. Mai weitreichende „Lockerungen“ bzgl. der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 auf unseren Golfplätzen geben wird. Dabei ist es uns ein großes Anliegen darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um die Richtlinien von Seiten des österreichischen Golf-Verbands handelt und die tatsächliche Umsetzung im Ermessen des jeweiligen Golfclubs liegt.

Folgende Maßnahmen werden ab 29.5.2020 gelockert:

ÖGV-Hausordnung:
  • Vorab-Reservierungen sind nicht mehr nötig.
  • Caddies, Begleitpersonen und Gruppen-/Blockbuchungen sind wieder erlaubt.
  • Die Schließung der Garderoben/Duschen wird aufgehoben.
  • Startzeit-Intervalle werden wieder flexibel nach Clubvorgabe vergeben.
  • Einschränkungen betr. Getränkeautomaten, Ballwascher, Wasserspender, usw. sind aufgehoben, jedoch im Einzelfall zu bewerten und zu entscheiden.
  • Die Vorschrift betreffend Durchspielen/Überholen/… ist aufgehoben.
  • Siegerehrungen sind wieder möglich (Gastronomie-Verordnungen sowie Abstandsregelungen sind unbedingt zu beachten und einzuhalten!)
Rules of Golf:
  • Die Golf-Regel 3.3b. (Ergebnisse Zählspiel) wird wieder in ursprünglicher Form in Kraft gesetzt.
  • Die Bunker sind wieder mit Rechen auszustatten und alle diesbezüglichen Golfregeln sind wieder in Kraft.
  • Die Regelung v. 15.5.2020 betreffend „Flaggenstock“ bleibt bis auf Weiteres bestehen.

Die Lockerungen der Maßnahmen betreffen KEINE behördlichen Gesetze/Verordnungen:

Die jeweils aktuell veröffentlichten und gültigen behördlichen Gesetze und Verordnungen für Sport-/Golfanlagen, bezüglich z.B. Abstand halten, MNS-Masken in Innenräumen und dgl. sind auch weiterhin strikt einzuhalten. Dies gilt natürlich ebenso für alle Gesetze/Verordnungen welche die Gastronomie, Proshop/Handel, Wellness/Fitness, usw. betreffen.

Wir wünschen schönes Spiel!