Mi, 31. März 2021 Wien, Niederösterreich, Burgenland

Corona-Maßnahmen W, NÖ, B

31.03.2021 | Die 5 wichtigsten Antworten zur Osterruhe in Wien, Niederösterreich und im Burgenland

Von ÖGV

Nachfolgend ein Versuch, die aktuell meist gestellten Fragen der GolfspielerInnen zu beantworten:

Ergänzende Information:

  • Wie immer wurden alle Golfclubs im Detail über die Verordnungen und diesbezüglichen Empfehlungen des ÖGV informiert. Bitte erkundigen Sie sich auch in Ihrem Heimatclub über allenfalls ergänzende Hausordnungen, Hygiene-Maßnahmen.
  • Auch wenn es aktuell betr. „Vorweisen von Tests“ keine generelle Vorschrift für W/NÖ/B gibt, so gibt es diese auf Bezirksebene (z.B. Neunkirchen, Wr. Neustadt Land, …). Wir können diese regionalen Vorschriften jedoch nicht abbilden und ersuchen Sie daher, sich allenfalls in dem von Ihnen zu besuchenden Golfclub vorab über die
     jeweils konkreten Vorschriften zu erkundigen.
  1. Ist Golf spielen ab 1. April in Wien, Niederösterreich und im Burgenland erlaubt?

JA! Das Verlassen des eigenen Wohnbereichs zur körperlichen Ertüchtigung ( = Golfspiel) ist erlaubt.

  1. Darf das Heimat-Bundesland zur Ausübung des Golfsports verlassen werden?

JA! Die Reise zwischen W/NÖ/B sowie in andere Bundeländer ist für den Zweck der Sportausübung nicht eingeschränkt. Wir empfehlen jedoch, vermeidbare Reisetätigkeiten möglichst einzuschränken.

  1. Welche Flightgrößen sind erlaubt?

Bei Zusammenkünften gilt grundsätzlich die „1+1 Regel“, nach der ein Haushalt maximal eine externe Einzelperson (wichtige Bezugsperson) treffen darf. Daraus ergibt sich für Golfflights unsere Ansicht nach wie folgt: Personen aus demselben Haushalt dürfen mit maximal einer weiteren „wichtigen Bezugsperson“, die nicht im selben Haushalt lebt, in einem Flight spielen. Vierer Flights sind zum Beispiel erlaubt, wenn alle vier Personen demselben Haushalt angehören. Es ist zum Beispiel nicht erlaubt, dass zwei Paare, die in zwei getrennten Haushalten leben, in einem Flight spielen.

  1. Sind Pro Stunden während der Osterruhe in Wien, Niederösterreich und im Burgenland erlaubt?

Auch in diesem Fall ist die „1+1 Regel“ anzuwenden. Ein Einzeltraining mit einem Pro ist somit nicht dezidiert untersagt.

  1. Ist Jugendtraining während der Osterruhe in Wien, Niederösterreich und im Burgenland erlaubt?

Die bisher gültige Ausnahmeregelung für Jugendtraining, die ein Training mit bis zu 10 Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erlaubt, ist aufgrund der neuen Verordnung nicht mehr in Kraft. Somit ist Jugendtraining nur noch unter denselben Umständen erlaubt wie Pro Stunden (siehe Antwort 4.).

 

Andere Bundesländer: Für alle anderen Bundesländer gibt es derzeit keine neue Verordnung und somit bleiben die aktuell gültigen Regeln aufrecht.