Mo, 7. Dezember 2020

COVID-19 Update

Golfplätze dürfen ab 07.12.2020 wieder öffnen

Von ÖGV

Liebe Golf-Community,

auch wir wurden von den von Donnerstag auf Freitag Nacht revidierten Entscheidungen überrascht. Aufgrund der zahlreichen und verständlichen Anfragen, nachfolgend kurz die Verordnung, welche seit heute Morgen (07.12.2020 / 7:15 Uhr) auf der Homepage des BM Gesundheit veröffentlicht ist.

Bitte aber auch darauf Bedacht und Rücksicht nehmen, dass auch bei einer geänderten Verordnung, natürlich nicht alle Golfanlagen während der kommenden Wochen/Monate bzw. bereits heute Montag (07.12.2020), aufsperren werden.

HIER GEHT ES ZU DEN GEÖFFNETEN ANLAGEN!

 

www.sozialministerium.at

Hier geht es zur aktuellen Verordnung

Auszugsweise:

Sportstätten § 9.

(1) Das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017), BGBl. I Nr. 100/2017, zum Zweck der Ausübung von Sport ist untersagt.

(2) Ausgenommen vom Verbot des Abs. 1 sind Betretungen von Sportstätten

  1. im Freien durch nicht von Z 1 erfassten Personen. In diesem Fall dürfen die Sportstätten nur zum Zweck der Ausübung von Sport, bei dessen sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt, betreten werden. Geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätte dürfen dabei nur betreten werden, soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist. Das Verweilen in der Sportstätte ist mit der Dauer der Sportausübung beschränkt. § 1 und § 5 Abs. 1 Z 4 gelten sinngemäß.

Sport

Indoor-Sportstätten bleiben für Hobbysportlerinnen und –sportler geschlossen. Individualsport im Freien ist weiterhin möglich. Auch Outdoor-Sportstätten dürfen wieder betreten werden, der Mindestabstand ist einzuhalten, Mannschafts- und Kontaktsportarten sind nicht erlaubt.  Zudem gilt die Beschränkung von 1 Person auf 10 m2. Spitzensportlerinnen und –sportler sowie ihre Trainerinnen und Trainer dürfen Sportstätten betreten und ihren Sport beruflich ausüben und an internationalen Wettbewerben teilnehmen.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventzeit.
Bleiben Sie gesund!

Ihr „ÖGV-Team“